Schutzgemeinschaft für
Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Geschäftsstelle RGBG
0160-31 80 253 (garantierter Rückruf)
0941-942 99 65
Mail: sgbev@t-online.de

 

Vereinszweck

Der Verbraucherschutzverein Schutzgemeinschaft für Bank und Sparkassenkunden e.V. wurde am 16.10.1999 in Wunsiedel gegründet. Die Eintragung im Vereinsregister (VR 516) erfolgte am 11.12.2001 beim Amtsgericht Wunsiedel. Aufgrund einer Umstrukturierung beim Registergericht ist die SGB e.V. ab 2009 beim AG Hof (VR 10516) eingetragen.

Die Schutzgemeinschaft war immer wieder in den Medien präsent und geschätzter Gesprächspartner. Zur Zeit wird festgestellt, dass sich die Banken, die unseren Zusammenschluss früher eher als einen Art Stammtischbruderschaft betrachteten, heute deutlich vorsichtiger gegenüber dem Verein agieren und seine Äusserungen teilweise schätzen, jedenfalls aber respektieren. Es kann abschliessend versichert worden, dass der Verein auch weiter im Sinne des Verbraucherschutzes zum Wohle unserer Gesellschaft weitergeführt werden wird.

Schon in der konstituierenden Sitzung vom 16. 10. 1999 wurden die idealistischen Ziele des Vereins festgelegt. Wer die Arbeit des Vereins kennt. wird bestätigen können dass auf allen Beratungsgebieten schon erhebliche Erfolge und gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Besonders im Bank- Versicherungs- Wettbewerbs- ITBereich und im Verbraucherrecht wurden erhebliche Missstände aufgedeckt, überwiegend beseitigt und die diesbezüglichen Informationen den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ebenfalls erfolgten zahlreiche Aufklärungsgespräche mit Mitgliedern und Verbrauchern.

 

Vereinszweck:

1. Zweck des Vereins ist die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Der Verein handelt dabei nicht gewerbsmäßig und ist nicht nur vorübergehend tätig.  

Zur Erreichung der gesetzten Ziele wird der Verein z. B. zu folgenden Bereichen beraten:  

- Verbraucherrecht, Banken, Versicherungen, Finanzen, Unlauterer Wettbewerb, Unterlassungsklagengesetz, unzulässige Vertragsbedingungen, Medien und Telekommunikation, Altersversorgung, Gesundheit und Ernährung, Wohnen und Bauen, Energiesparen.  

Weiter wird der Verein:  

- gegenüber Verbänden und dem Gesetzgeber die Interessen der Mitglieder vertreten  
- seinen Mitgliedern fachkundigen Rat zur Verfügung stellen.  
- Autoren gewinnen und publizistisch für die Verbraucheraufklärung im Sinne der Satzung des Vereins tätig zu werden,  
- Zusammenarbeit mit anderen speziell auf Verbraucherschutz ausgerichteten oder sonstigen den Vereinszielen dienenden Verbänden oder Vereinen pflegen  
- mit anderen Verbraucherorganisationen zusammenarbeiten und diese unterstützen   an die Medien herantreten, um die Gedanken der Verbraucheraufklärung zu verbreiten.  
- eigene Schriften herausgeben und diese den Verbrauchern zugänglich machen.
- Marktübersichten für einzelne Bereiche erarbeiten oder erarbeiten lassen, die den Vereinsmitgliedern oder der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden
- Forschungsaufträge für wissenschaftliche Arbeiten vergeben und wissenschaftliche Arbeiten von Studenten an Universitäten und Fachhochschulen fördern und unterstützen, soweit die Themenstellung der Arbeit für die Ziele des Vereins von Bedeutung ist  
- Preise oder Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Verbraucheraufklärung aussetzen und verleihen  
- andere Aktivitäten betreiben die dazu dienen können den Vereinszweck zu fordern

 

                                                       Rufen Sie an !!!

                                   ---- Beratung ist der Anfang von allem ----